Gutachten

Beratungen

Der Bauherr, der sein Bauvorhaben mit Fehlern (Mängeln) behaftet sieht, weiß oft nicht wie er sich verhalten soll.
Ein Sachverständiger kann — unabhängig und neutral — die Fragen um eventuelle Fehler (Mängel) beantworten. In Einzelgesprächen mit dem Bauherrn, oder im gemeinsamen Gespräch mit dem Bauherrn, dem Planer und dem Unternehmer können Fragen um eventuelle Fehler (Mängel) vom Sachverständigen beantwortet, die bautechnischen Hintergründe dargestellt und erläutert werden.
Der Sachverständige kann die vorliegenden Fehler (Mängel) erläutern, Sanierungsmöglichkeiten aufzeigen und dem Bauherrn Verhandlungs- und Verhaltensratschläge geben.

Auch für einen Handwerker kann die Unterstützung durch den Sachverständigen hilfreich sein. Sieht sich der Handwerker ungerechtfertigten Mangelbehauptungen gegenüber, kann der Sach-verständige die Leistungen des Handwerkers prüfen, bewerten und dem Auftraggeber des Handwerkers darlegen.

Schäden müssen nicht entstehen. Werden Gebäude regelmäßig instand gehalten und wird drohenden Beeinträchtigungen des Bauwerks frühzeitig entgegengewirkt, bleiben Schäden aus. Durch eine sachverständige Gebäudeinspektion kann die Gebäudesubstanz erfasst werden. Mögliche Beeinträchtigungen können aufgezeigt werden. Der Sachverständige kann den Instand-setzungsbedarf darstellen und diesen ggf. in seiner Dringlichkeit abstufen.
Aus sachverständiger Sicht kann eine regelmäßige Gebäudeinspektion nur empfohlen werden. Bei einem Einfamilienhaus ist eine Gebäudeinspektion noch vom versierten Eigentümer selbst durchzuführen. Bei größeren Wohnanlagen oder komplexen Gebäuden ist in der Regel fachlich fundiertes Wissen und entsprechender Sachverstand erforderlich.

Die Beratung beim Immobilienkauf gehört ebenfalls zu den Aufgabe eines Sachverständigen. Der Kauf einer Immobilie ist im Allgemeinen die größte Investition im Leben einer Privatperson. Eine derartige Investition muss wohlüberlegt sein. Ein Sachverständiger für Schäden an Gebäuden kann dem Investor mit Rat zur Seite stehen. Das Gebäude kann auf Schäden geprüft werden. Durch eine sachverständige Darstellung der Immobilie können die Risiken abgewogen werden. Der Sachverständige kann Argumente für die Kaufverhandlungen aufzeigen.

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