Der Bauherr, der sein Bauvorhaben mit Fehlern (Mängeln) behaftet sieht,
weiß oft nicht wie er sich verhalten soll.
Ein Sachverständiger kann — unabhängig und neutral — die Fragen um eventuelle
Fehler (Mängel) beantworten. In Einzelgesprächen mit dem Bauherrn,
oder im gemeinsamen Gespräch mit dem Bauherrn, dem Planer und dem Unternehmer
können Fragen um eventuelle Fehler (Mängel) vom Sachverständigen beantwortet,
die bautechnischen Hintergründe dargestellt und erläutert werden.
Der Sachverständige kann die vorliegenden Fehler (Mängel) erläutern,
Sanierungsmöglichkeiten aufzeigen und dem Bauherrn Verhandlungs- und
Verhaltensratschläge geben.
Auch für einen Handwerker kann die Unterstützung durch den
Sachverständigen hilfreich sein. Sieht sich der Handwerker ungerechtfertigten
Mangelbehauptungen gegenüber, kann der Sach-verständige die Leistungen des
Handwerkers prüfen, bewerten und dem Auftraggeber des Handwerkers darlegen.
Schäden müssen nicht entstehen. Werden Gebäude regelmäßig instand gehalten und
wird drohenden Beeinträchtigungen des Bauwerks frühzeitig entgegengewirkt, bleiben
Schäden aus. Durch eine sachverständige Gebäudeinspektion kann die
Gebäudesubstanz erfasst werden. Mögliche Beeinträchtigungen können aufgezeigt
werden. Der Sachverständige kann den Instand-setzungsbedarf darstellen und diesen
ggf. in seiner Dringlichkeit abstufen.
Aus sachverständiger Sicht kann eine regelmäßige Gebäudeinspektion nur empfohlen
werden. Bei einem Einfamilienhaus ist eine Gebäudeinspektion noch vom versierten
Eigentümer selbst durchzuführen. Bei größeren Wohnanlagen oder komplexen
Gebäuden ist in der Regel fachlich fundiertes Wissen und entsprechender
Sachverstand erforderlich.
Die Beratung beim Immobilienkauf gehört ebenfalls zu den Aufgabe eines
Sachverständigen. Der Kauf einer Immobilie ist im
Allgemeinen die größte Investition im Leben einer Privatperson. Eine
derartige Investition muss wohlüberlegt sein. Ein Sachverständiger für Schäden
an Gebäuden kann dem Investor mit Rat zur Seite stehen. Das Gebäude kann auf
Schäden geprüft werden. Durch eine sachverständige Darstellung der Immobilie
können die Risiken abgewogen werden. Der Sachverständige kann Argumente für
die Kaufverhandlungen aufzeigen.
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