Gutachten

Gerichtsgutachten

Ein Gerichtsgutachten, richtigerweise als Gutachten im Gerichtsauftrag bezeichnet, wird im Rah-men von Rechtsstreiten (selbständiges Beweisverfahren oder Hauptsacheverfahren) vor Gerich-ten erstellt.

Das selbständige Beweisverfahren ist ein gerichtliches Verfahren ohne Prozess. Das Verfahren wird von einer Partei beantragt. In dem Antrag ist der Antragsgegner zu benennen. Die Mangel-behauptungen sind darzulegen und es muss beantragt werden, die Mängel durch einen Sachver-ständigen feststellen zu lassen. Das selbständige Beweisverfahren ist nicht mit einem Anwalts-zwang verbunden. Aufgrund der Formanforderungen und des zu beachtenden Antrags-inhalts ist eine anwaltliche Vertretung jedoch zu empfehlen. Die Sachverständigenwahl obliegt dem Gericht. Der Antragsteller kann jedoch einen Sachverständigen vorschlagen. Der Vorteil des selbständi-gen Beweisverfahrens liegt in der Verwendbarkeit des Gutachtens im Prozessfall.

Die Beauftragung des Sachverständigen (Gutachters) erfolgt durch das Gericht und nicht durch die streitenden Parteien.

Die Erstellung des Gutachtens erfolgt dabei nach der Aufgabenstellung aus einem Beschluss, der vom Gericht nach Antragstellung bzw. Klageerhebung erlassen wurde.

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