Kommt es zu Unstimmigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten
zwischen zwei oder mehreren Parteien, kann ein Sachverständiger mit der
Erstellung eines Schiedsgutachtens beauftragt werden. Das Ergebnis ist für
die beteiligten Parteien bindend.
Schiedsgutachten können Rechtsstreitigkeiten wesentlich abkürzen.
Das Schiedsgutachten darf jedoch nicht mit einem Schiedsrichterspruch verwechselt werden. Forderungen, die eine Partei aufgrund eines Schiedsgutachtens hat, sind nicht unmittelbar vollstreckbar.
|