Ein Sachverständiger kann im außergerichtlichen Verfahren Vermittler zwischen
dem Bauherrn und dem Handwerker sein. Besteht eine Verhandlungsbereitschaft auf beiden
Seiten, kann unter der Vermittlung des Sachverständigen eine gerichtliche
Auseinandersetzung vermieden werden. In einem solchen Fall, dem Fall der
Schlichtung zwischen Bauherrn und Handwerker, ist es sinnvoll, wenn beide
gemeinsam einen Sachverständigen bestellen und sich im Vorfeld auf die
Kostenverteilung einigen.
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