Gutachten

Privatgutachten / Parteigutachten

Das Privatgutachten, auch als Parteigutachten bezeichnet, dient als Basis zur weiteren Verhand-lung mit Personen bzw. Firmen, zur Klärung von Sachverhalten oder als Grundlage für eine juristische Auseinandersetzung.

Ein Sachverständiger sollte herangezogen werden, wenn die bestellten Leistungen nicht zur Zu-friedenheit des Bestellers ausgeführt worden sind. Im Gutachten werden Fehler (Mängel) festge-halten und objektiv bewertet. Auf Wunsch erfolgt eine gemeinsame Besichtigung mit dem Hand-werker, wobei eine Fehlerbeseitigung (Mängelbeseitigung) detailliert vereinbart werden kann.

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