Gutachten

Beweissicherungen

Die Beweissicherung dient dem Nachweis von Schäden, die durch Baumaßnahmen an Gebäuden, Bauwerken, Leitungen und Verkehrsflächen verursacht werden können. In Anlehnung an das selbständige Beweissicherungsverfahren §§ 485-487 ZPO ist im außergerichtlichen Bereich die private Beweissicherung durch Sachverständige ein probates Mittel zur Sicherung von Ansprüchen, deren Beweisbarkeit durch den Baufortschritt verloren gehen kann. Es ist üblich, vor Beginn einer Baumaßnahme den nachbarschaftlichen Bestand von Gebäuden bis hin zu Einfrie-dungen und öffentlichen Bereichen durch ein Beweissicherungsgutachten aufnehmen zu lassen, um nach Abschluss der Baumaßnahme den Status-Quo zu Baubeginn und am Bauende vergleichen zu können. Auf dieser Grundlage kann die Differenz bewertet werden.
Eine Beweissicherung dient dem Eigentümer, dem Planer und dem Bauunternehmer zur Abwehr von Forderungen und der Durchsetzung von Ansprüchen.

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