In Streitfällen zwischen den am Bau beteiligten Parteien geht es häufig um
Fehlervermutungen (Mangelvermutungen) einer Partei. Aufgabe eines
Sachverständigen ist es, in diesen Fällen festzustellen, ob ein
Fehler (Mangel) vorhanden ist, oder nicht. Die Feststellung der Ursachen
eines Mangels ist ebenfalls regelmäßige Aufgabe eines Sachverständigen.
Verbunden mit der Ursachenfeststellung, kann auch die Zuordnung eines
Verursachers die Aufgabe eines Sach-verständigen sein. Haben mehre
Personen und Unternehmen die Ursachen für Mängel gesetzt, kann die
Erarbeitung einer Zurechnungsquotierung erforderlich werden. Die Ausarbeitung
von Sanierungsvorschlägen, die Schätzung von Sanierungs- bzw.
Fehlerbeseitigungskosten (Mangel-beseitigungskosten) und ggf. die Ermittlung
einer Minderung fallen ebenfalls in den Aufgaben-bereich eines Sachverständigen.
Die Feststellung von Schäden ist eine weitere Aufgabe für Sachverständige.
Auftraggeber sind Versicherungen und Geschädigte. Inhalt der
Sachverständigentätigkeit ist die Ursachenfest-stellung und die Bestimmung
der Schadenshöhe. Sanierungsvorschläge, die Kostenschätzung der Sanierung
und die Überwachung der Sanierung sind ebenfalls Aufgabe eines Sachverstän-digen.
Ein Sachverständiger kann ein Gutachten als Privatgutachten (Parteigutachten) oder mit
einem gerichtlichen Auftrag erstellen.
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