Gutachten

Gutachten

In Streitfällen zwischen den am Bau beteiligten Parteien geht es häufig um Fehlervermutungen (Mangelvermutungen) einer Partei. Aufgabe eines Sachverständigen ist es, in diesen Fällen festzustellen, ob ein Fehler (Mangel) vorhanden ist, oder nicht. Die Feststellung der Ursachen eines Mangels ist ebenfalls regelmäßige Aufgabe eines Sachverständigen. Verbunden mit der Ursachenfeststellung, kann auch die Zuordnung eines Verursachers die Aufgabe eines Sach-verständigen sein. Haben mehre Personen und Unternehmen die Ursachen für Mängel gesetzt, kann die Erarbeitung einer Zurechnungsquotierung erforderlich werden. Die Ausarbeitung von Sanierungsvorschlägen, die Schätzung von Sanierungs- bzw. Fehlerbeseitigungskosten (Mangel-beseitigungskosten) und ggf. die Ermittlung einer Minderung fallen ebenfalls in den Aufgaben-bereich eines Sachverständigen.

Die Feststellung von Schäden ist eine weitere Aufgabe für Sachverständige. Auftraggeber sind Versicherungen und Geschädigte. Inhalt der Sachverständigentätigkeit ist die Ursachenfest-stellung und die Bestimmung der Schadenshöhe. Sanierungsvorschläge, die Kostenschätzung der Sanierung und die Überwachung der Sanierung sind ebenfalls Aufgabe eines Sachverstän-digen.

Ein Sachverständiger kann ein Gutachten als Privatgutachten (Parteigutachten) oder mit einem gerichtlichen Auftrag erstellen.

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