Gutachten

Sachverständigenverfahren

Ist der Versicherungsnehmer mit dem Ergebnis einer Schadensregulierung durch eine Versiche-rung nicht einverstanden, kann — entsprechend den Bedingungen der meisten Sachversicherer — ein sogenanntes Sachverständigenverfahren eingeleitet werden.
Hierbei bestellen sowohl der Versicherungsgeber, als auch der Versicherungsnehmer einen Sachverständigen. Einigen sich beide bestellten Sachverständigen über die Regulierung des Schadens nicht, können sie einen Obmann wählen, der — ähnlich einem Schiedsgutachten — abschließend und bindend entscheidet.

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